Kommentare unserer Leserinnen und Leser zum Gedicht
„Nestbeschmutzer“ von Franz Bischoff


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offene Worte decken Schmutz nur auf. Da war er vorher schon...
Manchmal sind offene Worte Waffen...
manchmal lässt sich Profit damit machen...
und manchmal lässt es sich wunderbar darin suhlen...
In jedem Fall aber sind offene Worte wichtig...
zumindest aber die Möglichkeit dazu...

Franz Bischoff (10.01.2012):
Offene Worte sind eine Möglichkeit sich in einer Demokratie so zu fühlen, dass man beglückt lebt! Die Ehrlichkeit liebe Juliane!!! Sie sollten wenn möglich immer angewendet werden, mit ganz kleinen Ausnahmen die man persönlich entscheiden muss. Dir liebe Grüße und vor allem mein Dank dem Kommentar der mir gefallen hat. Franz

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Lieber Franz, ich finde, zum Kuckuck, dass der Herr W. unser Nest beschmutzt, seinem Amt nicht gerecht wird, und nur noch sich selbst u. nicht die Demokratie verteidigt! Herzl, Heino.

Franz Bischoff (10.01.2012):
Heino, wir beide denken nicht nur diesem Thema bezogen absolut konform!!! Dir mein herzlichsten Dank und liebe Grüße Dir und Familie - Nachwuchs vor allem der Franz

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Lieber Franz,

bingo!! - wer hat den wen wo und wann so genannt?

Liebe Grüße
Faro

Franz Bischoff (09.01.2012):
Habe einige Mails bekommen Faro, diese bezogen auf Kommentare meiner Person zu Herrn Wulff und ja da war auch das Wort Nestbeschmutzung vorhanden. Wir haben ja freie Meinungsäußerung, doch offensichtlich wissen besagte Herrschaften nicht was Demokratie bedeutet!!! Heute gibt es einen kleinen humorvollen Nachschlag bei mir! Dies ist Demokratie!!! Grüße Dir und Dank dem Kommentar der Franz

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Lieber Franz, ich mag deine klaren Aussagen in deinen Worten..Grüße, Alex

Franz Bischoff (09.01.2012):
Meinem Sonnenschein Alex aus Wien mein herzlichsten Dank!!! Artikel 5 (Grundgesetz der BRD)! (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung! Wir hatten lange genug Zensur und Bestrafung und man muss sich eines vor Augen führen. Bei GRÖFAZ wurden sogar Menschen nur wegen einem Wort mit der Todesstrafe bestraft! Ich denke dies sollte uns allen eine Mahnung sein!!! Grüße und Dank dem Kommentar der Franz der immer Klartext sagt wenn´s sein muss!!!

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Da hast du recht lieber Franz,Gedanken sind frei,wer das nicht versteht dem ist wirklich nicht zu helfen.Herzliche Grüße Anna

Franz Bischoff (09.01.2012):
Wir haben genug schlechte Erfahrungen - Vergangenheit in Deuschland liebe Anna! Grüße an allen in der Familie!!! Artikel 5 (Grundgesetz der BRD)! (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung! Wir hatten lange genug Zensur und Bestrafung und man muss sich eines vor Augen führen. Bei GRÖFAZ wurden sogar Menschen nur wegen einem Wort mit der Todesstrafe bestraft! Ich denke dies sollte uns allen eine Mahnung sein!!! Grüße und Dank dem Kommentar der Franz der immer Klartext sagt wenn´s sein muss!!!

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Lieber Franz... Gott sei Dank leben wir in einer Demokratie, denn die Meinungsfreiheit,
auch Redefreiheit, gibt uns das Recht auf freie Äußerung, in Wort, Schrift und (öffentliche) Verbreitung. Wer das bis jetzt noch nicht begriffen hat, sollte sich das Grundgesetz und vielleicht auch mal die Verfassung vornehmen. (toll geschrieben)
Liebe Grüße Nora

Franz Bischoff (09.01.2012):
Ich danke Dir sehr liebe Nora!!! Artikel 5 (Grundgesetz der BRD)! (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung! Wir hatten lange genug Zensur und Bestrafung und man muss sich eines vor Augen führen. Bei GRÖFAZ wurden sogar Menschen nur wegen einem Wort mit der Todesstrafe bestraft! Ich denke dies sollte uns allen eine Mahnung sein!!! Grüße und Dank dem Kommentar der Franz der immer Klartext sagt wenn´s sein muss!!!

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Lieber Franz, das ist das Gute an einer Demokratie, dass jeder seine Meinung vertreten kann. Nur Vorsicht vor denen, deren Bibel die BILD ist, die es schon schaffte, Frau Käßmann oder Herrn Sarrazin zu diskreditieren! In diesem Sinne liebe Grüße von RT.

Franz Bischoff (09.01.2012):
Hallo Rainer, vor vielen Jahren sagte mein Rektor an der Fachschule ein Politologe zu mir den Medien bezogen, „man sollte auch die Stimme des Feindes kennen“! So gesehen lese ich alles was mir an Chance angeboten wird und „bilde“ mir meine eigene Meinung!!! Artikel 5 (Grundgesetz der BRD)! (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung! Wir hatten lange genug Zensur und Bestrafung und man muss sich eines vor Augen führen. Bei GRÖFAZ wurden sogar Menschen nur wegen einem Wort mit der Todesstrafe bestraft! Ich denke dies sollte uns allen eine Mahnung sein!!! Grüße und Dank dem Kommentar der Franz der immer Klartext sagt wenn´s sein muss!!!

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Einverstanden!
Wenn es um die Berichterstattung über den B-Präsidenten geht: wir haben genau den Mann, der das Volk wirklich repräsentiert in dem Sinne, daß er ein Abbild unserer selbst ist. Denkt mal über Mogeleien bei der Steuererklärung, bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen, Vorteile,wenn es um uns selbst geht.Hat nicht jeder schon mal...? Allerdings sind wir nicht B-Präsident. Spieglein, Spieglein an der Wand.... Aber das Grundgesetz muß ve5rteidigt werden, denn es ist das Beste, was uns je präsentiert wurde. also: Einverstanden!

Franz Bischoff (08.01.2012):
Hans, meine Zustimmung!!! So denke auch ich darüber!!! Die Gesellschaft!!! Dir Sonntagsgrüße und Dank dem Kommentar der Franz

Musilump23

08.01.2012
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Lieber Franz,
ja, was der Franz perfekt als Klartext dargestellt und analysiert, hat Substanz!
Die Füße des Menschen gelten allgemein als unrein, da sie am ehesten
mit dem Dreck einer Schlecht-Wetterfront in Berührung kommen. Dass der
Kopf des Menschen, der ja bekanntlich als Sitz der Seele gilt, auch von
diesem Schmutz befallen werden kann, ist immer gegeben.
Mit frdl. GR. Karl-Heinz


Franz Bischoff (09.01.2012):
Karl - Heinz, mehr als nur mein herzlichsten Dank Dir wieder! Artikel 5 (Grundgesetz der BRD)! (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung! Wir hatten lange genug Zensur und Bestrafung und man muss sich eines vor Augen führen. Bei GRÖFAZ wurden sogar Menschen nur wegen einem Wort mit der Todesstrafe bestraft! Ich denke dies sollte uns allen eine Mahnung sein!!! Grüße und Dank dem Kommentar der Franz der immer Klartext sagt wenn´s sein muss!!!

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...toll geschrieben, Francesco;-) lG von Bertolucci.

Franz Bischoff (09.01.2012):
Mein Dank Bertolucci!!! Artikel 5 (Grundgesetz der BRD)! (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung! Wir hatten lange genug Zensur und Bestrafung und man muss sich eines vor Augen führen. Bei GRÖFAZ wurden sogar Menschen nur wegen einem Wort mit der Todesstrafe bestraft! Ich denke dies sollte uns allen eine Mahnung sein!!! Grüße und Dank dem Kommentar der Francesco der immer Klartext sagt wenn´s sein muss!!!

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Hallo Franz,
sehr richtig! In einert Demokratie kann, und sollte auch jeder offen seine Meinung sagen, auch dann, wenn diese auch nicht immer auf Zustimmung stößt.
LG. Michael

Franz Bischoff (09.01.2012):
Auch Dir wieder mein Dank Michael!!! Artikel 5 (Grundgesetz der BRD)! (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung! Wir hatten lange genug Zensur und Bestrafung und man muss sich eines vor Augen führen. Bei GRÖFAZ wurden sogar Menschen nur wegen einem Wort mit der Todesstrafe bestraft! Ich denke dies sollte uns allen eine Mahnung sein!!! Grüße und Dank dem Kommentar der Franz der immer Klartext sagt wenn´s sein muss!!!

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