Kommentare unserer Leserinnen und Leser zum Gedicht
„Beim Zahnarzt“ von Franz Bischoff


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Lieber Franz,

an dir ist ein "Oberlehrer" verloren gegangen. Du berichtest immer von einer Warte aus,
die den Menschen wie eine Ameise erscheinen lässt. Göttergleich ? Ja. Einsam ? Auch.
Überheblich ? Mit Sicherheit. Nutzvoll ? Weniger.
Olaf
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...Francesco,
Wilhelm Busch meinte schon:
Mitunter sitzt die ganze Seele
In eines Zahnes dunkler Höhle.

LG Bertolucci


Franz Bischoff (23.03.2019):
Auch hier Dir mein Spezl wieder herzlichen Dank und erfreuen wir uns an dem tollen Wetter! Francesco und Grüße Dir

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Ja, das ist der Zahn der Zeit. - Au Backe!
Manche Zahnärzte können ihren Zahnhals
zuweilen einfach nicht voll kriegen!
Aber wenn du dir einen ordentlichen Zahn
zulegen willst, musst du wohl oder übel
in den sauren Apfel beißen.
Grinsgruß vom Siegfried

P.S.:
Die freie Wahl habe ich auch immer
beim Sitzplatz im leeren Wartezimmer.
(Das gehört zu den Wahlleistungen.)



Franz Bischoff (18.03.2019):
Da sieht man bei dem Zahnarzt, wie man mit schlechten Zähnen gutes Geld machen kann! Ein Grund, warum viele Menschen ihren Mund nicht richtig öffnen! Schmunzelgrüße Franz

Musilump23

18.03.2019
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Ja Franz, es ist nichts umsonst auf der Welt, selbst der Tod nicht. Jeder Preis hat eben auch eine Methode. Was dein MWST-Beklagen angeht, habe ich auf meinen Arztrechnungen noch nie einen derartigen ausgewiesenen Betrag gesichtet. Mir ist aber auch bekannt, dass ärztliche Leistungen, bei denen ein therapeutisches Ziel anvisiert wird, von der Umsatzsteuer befreit sind Und dazu gehören auch vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen in der Zahnmedizin. Also müsstest du dich jetzt um 19 Prozent besser fühlen.
Mit frdl. GR. Karl-Heinz

Franz Bischoff (19.03.2019):
Man lernt hinzu lieber Karl – Heinz und dafür mein Dank Dir! Offenbar lag dies an einer anderen Kausalität mit der MWS - USS und da habe ich etwas recherchiert! Danke jedoch dem Kommentar, der mir viel gebracht hat! „Umsatzsteuerpflichtig sind dagegen solche Tätigkeiten des Zahnarztes, die nicht medizinisch indiziert sind, z.B. aus rein kosmetischen Gründen durchgeführte Maßnahmen wie Bleaching, Anbringen von Zahnschmuck oder Ähnliches. Hier gilt der Regelsteuersatz von derzeit 19%.“ „Von der Umsatzsteuerbefreiung des 4 Nr. 14 UStG explizit ausgenommen ist die Lieferung bzw. Wiederherstellung von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten, wenn diese im Eigenlabor der Zahnarztpraxis hergestellt wurden. Der Begriff der Zahnprothesen ist weit auszulegen und umfasst in erster Linie Brücken, Kronen (auch individuell hergestellte Heilbehandlung Materialkosten Ästhetische Leistungen Vorträge, Gutachten Praxisshop Eigenlabor www.steuerberater- reichardt.de Cerec Materialbeistellung Herstellung von Zahnspangen Knirscherschienen Implantate Kleinunternehmer Kein Steuerausweis Option Provisorien), Inlays, Onlays und Veneers. Daneben zählen auch im Eigenlabor gefertigte Funktionslöffel, Modelle, Bissschablonen und –wälle dazu, sofern sie in Zusammenhang mit Zahnprothetik stehen“. Dies aus http://www.steuerberater- reichardt.de/media/ccf7a065b1df6c9dffff80c9fffffff9.pdf Jedoch wie immer ein Kommentar von Dir der Klasse hat! Viele liebe Grüße und Dank vor allem und mir schwebte im Kopf dass einst in einer Rechnung Steuern aufgeführt waren! Franzt Wünsche vor allem der Gesundheit bezogen Karl – Heinz!

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